Dienstverschiebungs- und Urlaubsgesuche
Formalitäten
Gesuche um Dienstverschiebung und Urlaub müssen folgende Formalitäten erfüllen:
- schriftlich an die aufbietende Stelle mittels korrektem Formular, je nach Grund
- Unterschrift Gesuchsteller und ggf. Bildungsstätte, Arbeitgeber, etc.
- Beweismittel
- klar und detailliert begründet
Dienstverschiebungen müssen spätestens 3 Wochen vor dem Dienstanlass eingereicht werden. Bei Urlaubsgesuchen hat das Gesuch 10 Tage vor dem Dienstanlass einzutreffen. Die aufbietende Stelle entscheidet über das Gesuch. Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter. Es besteht kein Anspruch auf Dienstverschiebung oder Urlaub. Ist das Gesuch nicht korrekt oder unvollständig ausgefüllt, wird das Gesuch kommentarlos abgelehnt.
Grundsatz
Auf Gesuch des Schutzdienstpflichtigen kann die aufbietende Stelle ein Dienstverschiebungs- oder ein Urlaubsgesuch bewilligen. Gesuche werden nur bewilligt, wenn das private Interesse der Schutzdienstpflichtigen oder deren Arbeitgeber das öffentliche Interesse an der Erfüllung der Schutzdienstpflicht überwiegt oder der Vertrauensarzt des Zivilschutzes eine Schutzdienstunfähigkeit attestiert oder Behandlungen verordnet. Grundsätzlich sind Gesuche mit nicht zwingenden Gründen abzulehnen, sofern nicht schlüssig und mit ausreichendem Beweismittel die Dringlichkeit belegt werden kann. Nicht vollständige Gesuche werden pauschal abgelehnt.
Formulare
Bitte lesen Sie das Formular «Beurteilungskriterien» aufmerksam durch, um abzuklären, ob in Ihrem Fall eine Bewilligung grundsätzlich möglich ist. Anschliessend füllen Sie bitte das ihrem Grund entsprechende (Arbeit, Ausbildung oder Privat) Dienstverschiebungs- bzw. Urlaubsgesuchsformular aus.