Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft

Der Zivilschutz unterstützt Veranstaltungen

Gemeinschaftseinsätze sind Dienstleistungen des Zivilschutzes für Dritte, namentlich für Behörden, Organisationen, Vereine oder Aussteller. Sie sind im Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) sowie in der Verordnung über den Zivilschutz (ZSV) festgelegt. Schutzdienstpflichtige können für Gemeinschaftseinsätze auf nationaler, kantonaler, regionaler oder kommunaler Ebene aufgeboten werden. Diese Einsätze werden als Wiederholungskurse mit einer maximalen Dauer von 21 Tagen pro Jahr durchgeführt. Dienstleistungen zugunsten des eigenen Arbeitgebers sind nicht zulässig.

Voraussetzungen berücksichtigen

Die Zivilschutzverordnung definiert in Artikel 46 die Voraussetzungen für Gemeinschaftseinsätze. Leistungen können erbracht werden, wenn:

  • die Gesuchstellerinnen oder Gesuchsteller ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln nicht bewältigen können und der Einsatz von öffentlichem Interesse ist
  • der Gemeinschaftseinsatz mit dem Zweck und den Aufgaben des Zivilschutzes übereinstimmt und der Anwendung des erworbenen Wissens und Könnens dient
  • der Gemeinschaftseinsatz private Unternehmen nicht übermässig konkurrenziert und
  • das Vorhaben nicht überwiegend der Gewinnerzielung dient

Fristen beachten

Gesuche für Gemeinschaftseinsätze sind grundsätzlich ein Jahr vor Beginn des Einsatzes einzureichen.