Freiwilliger Zivilschutzdienst

Als einer der fünf Bereiche im Verbundsystem des Bevölkerungsschutzes ist der Zivilschutz ein wichtiger Partner bei der Bewältigung von verschiedenen Ereignissen. Der Zivilschutz stellt das letzte verfügbare Element dar, welches bei einer längeren Dauer der Ereignisse zum Einsatz kommt. Die personelle Basis des Zivilschutzes bilden Schweizer Männer die schutzdiensttauglich sind. Verstärkt werden diese durch freiwillig Zivilschutzdienstleistende, welche sich so für den Schutz der Bevölkerung einsetzen. Dies können Frauen oder aber auch Personen welche bereits aus der Schutzdienstpflicht entlassen sind, sein. 

Offen für die breite Bevölkerung

Der Zivilschutz steht grundsätzlich der breiten Bevölkerung offen. Folgende Personengruppen können freiwillig Schutzdienst leisten:

  • Männer, die aus der Schutzdienstpflicht entlassen sind
  • Wehrpflichtige, die nicht mehr militärdienstpflichtig oder zivildienstpflichtig sind
  • Männer, die aus der Wehr- oder Zivildienstpflicht entlassen sind
  • Schweizerinnen mit Beginn des Jahres, in dem sie 20 Jahre alt werden
  • in der Schweiz niedergelassene Ausländer und Ausländerinnen mit Beginn des Jahres, in dem sie 20 Jahre alt werden

Rekrutierung

Personen, die freiwillig Schutzdienst leisten wollen, müssen bei dem für den Zivilschutz zuständigen Amt des Kantons ein Gesuch einreichen. Die Kantone entscheiden über die Aufnahme. Fällt der Entscheid positiv aus, erklärt der Kanton den Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin für stellungspflichtig. Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer haben ihre Schutzdiensttauglichkeit auf einem Rekrutierungszentrum abklären zu lassen. Ehemalige Schutzdienst-, Militärdienst- oder Zivildienstpflichtige werden nur zu einem medizinischen Untersuchungs- und Beurteilungstag aufgeboten. Sie haben bereits früher die Rekrutierung durchlaufen.

10 bis 19 Tage Grundausbildung

Nach der Tauglichkeitsabklärung im Rekrutierungszentrum erfolgt die Zuteilung in eine der Grundfunktionen des Zivilschutzes (Stabsassistent, Betreuer, Pionier, Materialwart, Anlagewart, Koch). Anschliessend ist die Grundausbildung von 10 bis 19 Tagen (je nach Kanton) zu absolvieren. Verfügt eine Person bereits über eine gleichwertige Ausbildung, so bestimmt der Kanton, ob sie die Grundausbildung absolvieren muss.

Gleiche Rechte und Pflichten

Personen, die freiwillig Schutzdienst leisten, sind in Rechten und Pflichten den Schutzdienstpflichtigen gleichgestellt. Sie werden von Amtes wegen aus der Schutzdienstpflicht entlassen, wenn sie das 65. Altersjahr vollendet haben. Auf Gesuch hin können sie auch früher aus der Schutzdienstpflicht entlassen werden, haben jedoch in der Regel mindestens drei Jahre Schutzdienst zu leisten.